einmalig, exklusiv und erlesen

… bis Herbst 2026

Nostalgiefahrten

mit eigenem Chauffeur

für Hochzeiten, Shootings, Messen, Events

03. August 2026

… aufhören

.. wenn es am Schönsten ist. Seit vielen Jahren fahre ich mit unseren Oldtimern für begeisterte Kunden. Nun möchte ich mehr Zeit für unsere Familie, Enkelkinder, Hobbies und Reisen. Ich beende meine Tätigkeit per Herbst 2026. Kontakt: rudolf@oldie-chauffeur.ch oder telefonisch unter +41 79 607 05 07.



Exklusive Oldtimer
mit Privatchauffeur Rudolf

 

Ob sportlich, elegant oder historisch – unsere Fahrzeuge haben das gewisse Etwas.
Oldie-Chauffeur Rudolf sorgt als Ihr Privatchauffeur für ein einzigartiges Fahrerlebnis.

 

Fahrzeuge ab Jahrgang 1908

Über mich

Ein tiefes Brummen, gefolgt von einem Rütteln und Schütteln – und die acht Tonnen kommen in Bewegung. Ich erinnere mich, als wärs gestern gewesen, meine erste Fahrt als 9-Jähriger zusammen mit meinem Vater im ersten Firmen-Lastwagen, einem Magirus Deutz.

Die Leidenschaft für Industriekultur, alte Maschinen und Autos ist geblieben. Und wie es so kommt, eins ist keins. Bekanntermassen geht bei alten Autos oft etwas kaputt, so ist es praktisch, wenn bereits ein Ersatzfahrzeug in der eigenen Garage bereitsteht. Bis im Herbst 2026 habe ich als Oldie-Chauffeur Rudolf Nostalgie-Fahrten für Hochzeiten und Geburtstage durchgeführt. Vor allem mit dem Mercedes Coupe von 1963 aus Familienbesitz. Ich fuhr bereits 1966 mit, damals noch im Bauch meiner Mutter. Unser ältestes Auto ist ein offener BERLIET Rennwagen aus dem Jahr 1908 - eine wahre Zeitmaschine. Das französische Fahrzeug ist offiziell auf LU 621 eingelöst, hat keine Blinker und kein Licht, darum sind nur Fahrten bei Tageslicht erlaubt. Historische Fahrzeuge sollen regelmässig bewegt werden. So nehme ich an Veranstaltungen im In- und Ausland teil, wie im Mai 2024 anlässlich der 100 Jahr Feier im Autodrome von Linsas-Montlhery (Paris). Sicherheit geht vor, moderne Ausrüstung mit feuerfester Unterwäsche, Rennoverall und Helm - aber flott unterwegs mit 120 km/h auf dem 3 Kilometer langen Rundkurs mit Steilwand.

Ihr Rudolf Bauberger

Highlights

Wunderschöne Hochzeit

«Die Fahrt mit dem Oldtimer von Ruedi war ein ganz besonderes Erlebnis: Wir wurden in vergangene Zeiten zurückversetzt, konnten das Wetter und die Landschaft in vollen Zügen geniessen. Der Mercedes passte optisch super zu unserer Hochzeit - es gab grossartige Fotos. Besonders war auch, dass wir stehend durch das offene Verdeck winken konnten. Diese Fahrt wird uns immer in bester Erinnerung bleiben.»

Priska & Manuel Hasler

Neujahrskarte Dezember 2022

Fotosujet mit dem Berliet Rennwagen im Versamer Tobel (Graubünden)

Presse

02. Sep. 2019 - Motorsport Magazine
17 – 1908 French GP

Rudolf Bauberger
Am Mattenhof 1
CH-6010 Kriens

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Impressum

© Rudolf Bauberger
Am Mattenhof 1
6010 Kriens
kontakt@oldie-chauffeur.ch

Beratung & Corporate Communication
Buchmüller Consulting GmbH
Rebecca Buchmüller
buchmueller.ch

Design & Programmierung
Digital Art
Palmiro Nigro
digital-art.ch

Fotos
Balz Murer Fotografie
Balz Murer
balzmurer.ch

Hochzeitsfotografin Elza Oberholzer
Elza Oberholzer
elzaoberholzer.ch

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

Die Erbringung von Nostalgiefahrten und historische Events gemäss detaillierter Leistungsvereinbarung zwischen dem Aufragnehmer (Oldie Chauffeur) und dem Auftraggeber (Kunde).

2. Pflichten des Auftragnehmers

Vor der Ausführung der Leistungen hat der Auftraggeber dem Aufragnehmer sämtliche sachdienlichen Angaben und Besonderheiten bekannt zu geben, die erforderlich sind, um den Auftrag reibungslos abwickeln zu können.

3. Pflichten des Auftraggebers

Vor der Ausführung der Leistungen hat der Auftraggeber dem Aufragnehmer sämtliche sachdienlichen Angaben und Besonderheiten bekannt zu geben, die erforderlich sind, um den Auftrag reibungslos abwickeln zu können.

Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen sind mindestens 14 Tage vor Datum der Dienstleistungserbringung im Voraus zahlbar. Von dieser Vorauszahlungsregelung ausgenommen sind abweichende und gegenseitig schriftlich bestätigte Zahlungsbedingungen.

Kinder
Kinder unter 12 Jahren oder unter 120cm Körpergrösse dürfen mit unseren historischen Fahrzeugen nicht mitfahren. Diese Regelung gilt nicht für ausnahmsweise separat vertraglich vereinbarte und bestätigte Fahrten mit unseren modernen Begleitfahrzeugen.

4. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch ihn oder sein Personal im Rahmen der Ausführung des Vertragsgegenstandes entstanden sind. Er haftet nur bei vorsätzlicher Beschädigung oder bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte (mittelbare) Schäden. Demzufolge besteht insbesondere keine Haftung aus verspätetem Eintreffen oder einer Verzögerung der Leistungserbringung infolge Defekt an Fahrzeugen oder anderen Hilfsmitteln, sowie verkehrsbedingten Verspätungen (insbesondere Stau).

Ebenfalls keine Haftung besteht für sämtliche Schäden, die vor allem wirtschaftliche, aber auch andere Folgeschäden darstellen, wie namentlich Nutzungs- und Betriebsverluste sowie andere Ausfälle, Liege- oder Standgelder, Zins-, Kurs- und Preisverluste, entgangener Gewinn, entgangener Genuss etc.)

Unsere Fahrzeuge sind gemäss den gesetzlichen Auflagen für den Strassenverkehr in der Schweiz und in Europa versichert. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder anderslautender schriftlicher Vereinbarung haftet der Auftragnehmer für seine Tätigkeit «Beförderung von Personen im Strassenverkehr (Taxi-/Carbetriebe), Durchführung von Nostalgiefahrten» insgesamt und ausschliesslich bis zu einem Betrag von CHF 10 Mio. für Personen- und Sachschäden.

5. Mängelrüge

Reklamationen sind spätestens nach drei Tagen dem Auftragnehmer zu melden und schriftlich zu bestätigen. Schäden sind sofort nach Erkennbarkeit mitzuteilen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen seit Erbringung der Dienstleistung dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

6. Gewährleistung

Die Oldtimersaison geht normalerweise von Mitte Mai bis Ende September. Je nach Wettersituation kann es vorkommen, dass geplante Fahrten nicht durchgeführt werden können. Wir sorgen uns um unsere Fahrgäste und um unsere historischen Fahrzeuge, darum fahren wir grundsätzlich nicht, wenn es noch Streusalzreste auf den Strassen hat. Wir meiden die Autobahnen und wenn möglich auch die Schnellstrassen – dort fahren wir oft genug mit dem eigenen Fahrzeug.

Panne
Unsere historischen Fahrzeuge werden durch unser externes Mechaniker Team optimal gewartet. Trotzdem kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug eine Panne hat und nicht weiter fahren kann. Im Idealfall kann der Fahrer das Fahrzeug vor Ort selber reparieren. Falls nicht, werden wir den Oldtimer mit unserem Begleitfahrzeug und/oder Renn transporter abschleppen und Sie an den Ausgangspunkt zurückbringen. Die gebuchte Fahrt gilt durch den Abbruch als nicht durchgeführt, der Auftraggeber hat Anrecht auf eine Wiederholung der Fahrt. Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Ausweichdatum. Weitergehende Gewährleistung sowie die Haftung für Folgeschäden sind aus geschlossen.

Stornierung
Je nach Witterung und Fahrzeug können Fahrten bis 2 Stunden vor dem Start durch den Auftragnehmer abgesagt werden. Der bereits bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet. Der Auftraggeber hat Anrecht auf eine Wiederholung der Fahrt. Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Ausweichdatum.

Bei Stornierung einer Fahrt durch den Auftraggeber wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Der Auftraggeber hat Anrecht auf einen neuen Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Aus weichdatum.

7. Diverses

Die Vorlaufzeit für die Planung und eine sorgfältige Vorbereitung unser Leistungserbringung beträgt mindestens 4 Wochen. Ausnahmen nur nach schriftlicher Vereinbarung. Grundsätzlich ist pro Anlass oder Fahrt nur eines unserer Fahrzeuge verfügbar, denn Oldie-Chauffeur Ruedi kann nur einen Oldtimer fahren.

Leistungsumfang
Alle Leistungen werden in Schweizer Franken abgerechnet. Die Preisangaben verstehen sich inklusive Schweizer Mehrwertsteuer 7,7%. Unsere Mehrwertsteuernummer lautet CHE-133.734.523 (BASERU Immo AG, Luzern). Wir verrechnen keine Zuschläge für Samstage, Sonntage oder Feiertage nach Kanton Luzern sowie Nachtfahrten.

Preise
Die genannten Preise gelten als Pauschalpreise. Folgende Leistungen sind, falls nicht schriftlich abweichend definiert und bestätigt, in den Rundfahrten enthalten: Grundpauschale, Kilometergeld, Benzin, Fahrer, Fährgebühren Strecke Beckenried-Gersau / Gersau-Beckenried für unser Fahrzeug, den Fahrer und die Fahrgäste, eine 0,5- Liter-Flasche Nature Mineralwasser pro Fahrgast. Weitere Konsumationen, Restaurantbesuche, Hotelübernachtungen, etc. sind im Preis nicht inbegriffen.

Fahrzeit
Die genannten Fahrzeiten sind ungefähre Richtwerte. Sie sind abhängig vom Verkehr, Wetter und Foto-Stopps. Wir geniessen die Fahrt gemeinsam mit unseren Kunden, auch wenn es etwas länger dauert – wir verrechnen keine Mehrkosten.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Klagen aus dem abgeschlossenen Vertrag ist am Domizil der Firma Oldie-Chauffeur c/o BASERU Immo AG. Es gilt Schweizer Recht.

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AGB Oldie Chauffeur, 20.01.2022

 

Bankverbindung

IBAN CH09 0077 8204 8406 5200 1
Konto: BASERU Immo AG
Luzerner Kantonalbank AG, CH-6048 Horw

Vermerk: Oldie Chauffeur, Kundenname