Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
Die Erbringung von Nostalgiefahrten und historische Events gemäss detaillierter Leistungsvereinbarung zwischen dem Aufragnehmer (Oldie Chauffeur) und dem Auftraggeber (Kunde).
2. Pflichten des Auftragnehmers
Vor der Ausführung der Leistungen hat der Auftraggeber dem Aufragnehmer sämtliche sachdienlichen Angaben und Besonderheiten bekannt zu geben, die erforderlich sind, um den Auftrag reibungslos abwickeln zu können.
3. Pflichten des Auftraggebers
Vor der Ausführung der Leistungen hat der Auftraggeber dem Aufragnehmer sämtliche sachdienlichen Angaben und Besonderheiten bekannt zu geben, die erforderlich sind, um den Auftrag reibungslos abwickeln zu können.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen sind mindestens 14 Tage vor Datum der Dienstleistungserbringung im Voraus zahlbar. Von dieser Vorauszahlungsregelung ausgenommen sind abweichende und gegenseitig schriftlich bestätigte Zahlungsbedingungen.
Kinder
Kinder unter 12 Jahren oder unter 120cm Körpergrösse dürfen mit unseren historischen Fahrzeugen nicht mitfahren. Diese Regelung gilt nicht für ausnahmsweise separat vertraglich vereinbarte und bestätigte Fahrten mit unseren modernen Begleitfahrzeugen.
4. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch ihn oder sein Personal im Rahmen der Ausführung des Vertragsgegenstandes entstanden sind. Er haftet nur bei vorsätzlicher Beschädigung oder bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte (mittelbare) Schäden. Demzufolge besteht insbesondere keine Haftung aus verspätetem Eintreffen oder einer Verzögerung der Leistungserbringung infolge Defekt an Fahrzeugen oder anderen Hilfsmitteln, sowie verkehrsbedingten Verspätungen (insbesondere Stau).
Ebenfalls keine Haftung besteht für sämtliche Schäden, die vor allem wirtschaftliche, aber auch andere Folgeschäden darstellen, wie namentlich Nutzungs- und Betriebsverluste sowie andere Ausfälle, Liege- oder Standgelder, Zins-, Kurs- und Preisverluste, entgangener Gewinn, entgangener Genuss etc.)
Unsere Fahrzeuge sind gemäss den gesetzlichen Auflagen für den Strassenverkehr in der Schweiz und in Europa versichert. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder anderslautender schriftlicher Vereinbarung haftet der Auftragnehmer für seine Tätigkeit «Beförderung von Personen im Strassenverkehr (Taxi-/Carbetriebe), Durchführung von Nostalgiefahrten» insgesamt und ausschliesslich bis zu einem Betrag von CHF 10 Mio. für Personen- und Sachschäden.
5. Mängelrüge
Reklamationen sind spätestens nach drei Tagen dem Auftragnehmer zu melden und schriftlich zu bestätigen. Schäden sind sofort nach Erkennbarkeit mitzuteilen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen seit Erbringung der Dienstleistung dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
6. Gewährleistung
Die Oldtimersaison geht normalerweise von Mitte Mai bis Ende September. Je nach Wettersituation kann es vorkommen, dass geplante Fahrten nicht durchgeführt werden können. Wir sorgen uns um unsere Fahrgäste und um unsere historischen Fahrzeuge, darum fahren wir grundsätzlich nicht, wenn es noch Streusalzreste auf den Strassen hat. Wir meiden die Autobahnen und wenn möglich auch die Schnellstrassen – dort fahren wir oft genug mit dem eigenen Fahrzeug.
Panne
Unsere historischen Fahrzeuge werden durch unser externes Mechaniker Team optimal gewartet. Trotzdem kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug eine Panne hat und nicht weiter fahren kann. Im Idealfall kann der Fahrer das Fahrzeug vor Ort selber reparieren. Falls nicht, werden wir den Oldtimer mit unserem Begleitfahrzeug und/oder Renn transporter abschleppen und Sie an den Ausgangspunkt zurückbringen. Die gebuchte Fahrt gilt durch den Abbruch als nicht durchgeführt, der Auftraggeber hat Anrecht auf eine Wiederholung der Fahrt. Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Ausweichdatum. Weitergehende Gewährleistung sowie die Haftung für Folgeschäden sind aus geschlossen.
Stornierung
Je nach Witterung und Fahrzeug können Fahrten bis 2 Stunden vor dem Start durch den Auftragnehmer abgesagt werden. Der bereits bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet. Der Auftraggeber hat Anrecht auf eine Wiederholung der Fahrt. Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Ausweichdatum.
Bei Stornierung einer Fahrt durch den Auftraggeber wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Der Auftraggeber hat Anrecht auf einen neuen Termin nach Absprache, ideal zum vereinbarten Aus weichdatum.
7. Diverses
Die Vorlaufzeit für die Planung und eine sorgfältige Vorbereitung unser Leistungserbringung beträgt mindestens 4 Wochen. Ausnahmen nur nach schriftlicher Vereinbarung. Grundsätzlich ist pro Anlass oder Fahrt nur eines unserer Fahrzeuge verfügbar, denn Oldie-Chauffeur Ruedi kann nur einen Oldtimer fahren.
Leistungsumfang
Alle Leistungen werden in Schweizer Franken abgerechnet. Die Preisangaben verstehen sich inklusive Schweizer Mehrwertsteuer 7,7%. Unsere Mehrwertsteuernummer lautet CHE-133.734.523 (BASERU Immo AG, Luzern). Wir verrechnen keine Zuschläge für Samstage, Sonntage oder Feiertage nach Kanton Luzern sowie Nachtfahrten.
Preise
Die genannten Preise gelten als Pauschalpreise. Folgende Leistungen sind, falls nicht schriftlich abweichend definiert und bestätigt, in den Rundfahrten enthalten: Grundpauschale, Kilometergeld, Benzin, Fahrer, Fährgebühren Strecke Beckenried-Gersau / Gersau-Beckenried für unser Fahrzeug, den Fahrer und die Fahrgäste, eine 0,5- Liter-Flasche Nature Mineralwasser pro Fahrgast. Weitere Konsumationen, Restaurantbesuche, Hotelübernachtungen, etc. sind im Preis nicht inbegriffen.
Fahrzeit
Die genannten Fahrzeiten sind ungefähre Richtwerte. Sie sind abhängig vom Verkehr, Wetter und Foto-Stopps. Wir geniessen die Fahrt gemeinsam mit unseren Kunden, auch wenn es etwas länger dauert – wir verrechnen keine Mehrkosten.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Klagen aus dem abgeschlossenen Vertrag ist am Domizil der Firma Oldie-Chauffeur c/o BASERU Immo AG. Es gilt Schweizer Recht.
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AGB Oldie Chauffeur, 20.01.2022
Bankverbindung
IBAN CH09 0077 8204 8406 5200 1
Konto: BASERU Immo AG
Luzerner Kantonalbank AG, CH-6048 Horw
Vermerk: Oldie Chauffeur, Kundenname